
Während des jüngsten Final4 lud Floorball Deutschland zur ordentliche Delegiertenversammlung nach Zwickau ein. 23 Delegierte der Landesverbände sowie der geschäftsführende Vorstand kamen zusammen, um gemeinsam über sechs Anträge abzustimmen, den Vorstand zu entlasten und einige Weichen für die Zukunft des Verbandes zu stellen. Für FloorballBB nahmen Thomas Fenzl und Martin Paff teil, die ihrerseits im Vorweg drei Anträge vorbereitet und eingebracht hatten.
Dabei ging es um die Modernisierung des Schiedsrichterwesens, die Aufteilung der Ausrichtungskosten des von FloorballBB jährlich durchgeführten Floorball-Bundesfinales der Schulen sowie um eine neue Stimmengewichtung in der Delegiertenversammlung von FD, sodass künftig auch bei steigenden Mitgliederzahlen höchstens zwei Vertreter eines Landesverbands zu einer FD-Deligiertenversammlung anreisen müssen
Eingebrachte Anträge von FloorballBB
Antrag: Modernisierung des Schiedsrichterwesens
In den vergangenen Jahren kam es bei der Schiedsrichter-Ausbildung wiederholt zu organisatorischen Verzögerungen:
- Lizenznummern wurden verspätet mitgeteilt,
- daher konnten bei Spielen Schiedsrichter teilweise ihre Lizenzen nicht nennen,
- eine Prüfung ausreichender Lizenzierung und Lizenzstufe war daher nicht immer möglich,
- Ausweise lagen teils Monate nach der Prüfung noch nicht vor
- und der Versand lief über Vereins- oder Verbandsstellen statt direkt an die Prüflinge.
FloorballBB machte in der Diskussion deutlich, dass es vor allem darum geht, dass zum Saisonstart Klarheit herrschen muss, wer eine Lizenz erfolgreich erworben hat beziehungsweise verlängern konnte und dass alle Schiedsrichter ihre Nummern zugeteilt bekommen haben, um an den Spielsekretariaten Sicherheit zu haben. Die Mitteilung als solches ist ein notwendiger Schritt, während der Träger – Karte, Wallet oder einfach Mitteilung – nachgelagert ist.
Der in abgeänderter Form angenommene Beschluss beauftragt Floorball Deutschland, die relevanten Prozesse bereits zur kommenden Saison 2026/2027 zu überarbeiten. Konkret: [Kurz] nach bestandener Prüfung [genauer: nach Lizenzerteilung] erhalten Schiedsrichter ihre Lizenznummer künftig direkt per E-Mail – ohne Umweg über Verein oder Verband.
FD prüft außerdem die Bereitstellung eines digitale Ausweises [per „Wallet“]statt einer Plastikkarte.
Antrag: Kostenverteilung Bundesfinale Schulen – angenommen
Nach dem Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Verteilung der Kosten des Bundesfinales Schulen auf der DV 2025 wurde nun die konkrete Kostenverteilung zwischen den Landesverbänden geregelt.
Das verabschiedete Modell orientiert sich am bestehenden EWK-Verteilungsschlüssel: Jeder Landesverband zahlt einen einheitlichen Sockelbetrag von 200 Euro plus einen nach Verbandsgröße gestaffelten Anteil.
Einige Landesverbände enthielten sich, da strukturelle Besonderheiten, etwa fehlende Schulsportstrukturen oder keine Möglichkeit zur Übernahme von Startgebühren, eine unmittelbare Beteiligung erschweren.
FloorballBB konnte damit erreichen, dass wir als Landesverband zwar weiterhin einen überproportionalen Kostenanteil tragen, aber künftig zusätzliche Mittel durch die weiteren Landesverbände bereitgestellt werden, um die mit Zeit angestiegenen Kosten (u.a. Catering durch die Eisbären Berlin sowie Bandentransporte) abzufedern.
Antrag: Neue Stimmengewichtung in der Delegiertenversammlung – einstimmig angenommen
Die bisherige Stimmenregel stammte noch aus der Zeit vor dem DOSB-Beitritt 2014, als der Verband rund 6.000 Mitglieder zählte. Durch das seitdem starke Wachstum auf heute über 16.000 Mitglieder war die Gesamtzahl der Delegiertenstimmen auf rund 160 angestiegen – mit weiter steigender Tendenz – und die bisherige Begrenzung von maximal sechs übertragbaren Stimmen pro Delegierten erforderte zunehmend mehr Delegierte pro Verband.
Die neue Formel koppelt die Stimmenzahl an die Gesamtmitgliederzahl des Bundesverbandes: Die eigene Mitgliederzahl wird durch 1 Prozent der Gesamtmitgliederzahl geteilt, Bruchteile werden aufgerundet. Damit stabilisiert sich die Gesamtstimmenanzahl bei künftig ca. 106–120 Stimmen. Die maximale Übertragbarkeit auf einen einzelnen Delegierten wird auf 50 Prozent der Stimmen plus eine Stimme angehoben. Damit müssen die meisten Verbände künftig maximal zwei Delegierte entsenden.
Weitere Beschlüsse im Überblick
Antrag: Neue Geschäftsordnung – einstimmig angenommen
Die bisherige Geschäftsordnung (GSO) stammte im Kern noch aus dem Jahr 2010 und hatte sich zunehmend mit Teilen der Satzung widersprochen – weshalb sie seit Jahren kaum mehr angewendet wurde. Mit der Neufassung erhält der Verband nun ein aktuelles, verbindliches Regelwerk.
Zu den wichtigsten Neuregelungen zählen:
- Kandidierende für Vorstandsämter sind bei der Wahl ihrer eigenen Position nicht stimmberechtigt.
- Beide Vizepräsident:innen vertreten die Präsidentin oder den Präsidenten in dessen Abwesenheit einzelvertretungsberechtigt.
- Der Bundesligarat und die Bundesligakonferenz erhalten eigene Regelungen (§5), ebenso die Athletenvertretung.
- Datenschutzregularien wurden von der Satzung in die GSO überführt.
Ein praktischer Vorteil: Änderungen an der GSO erfordern künftig keine notarielle Beurkundung mehr und können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Das macht den Verband handlungsschneller.
Antrag: Satzungsänderung – einstimmig angenommen
Im Zuge der neuen Geschäftsordnung wurde die Satzung bereinigt und verschlankt. Verfahrensdetails, die künftig in der GSO geregelt sind, wurden dort herausgenommen. Außerdem wurden kleinere inhaltliche Korrekturen vorgenommen.
Antrag: Änderung der Rechtsordnung – einstimmig angenommen
Die Rechtsordnung wurde an mehreren Stellen weiterentwickelt, um einen reibungsloseren Wettkampfbetrieb, insbesondere bei engen Turnierplänen, zu gewährleisten:
- Sonderverfahren bei Dringlichkeit: Für Deutsche Meisterschaften, Playoff-/Playdownserien und Final4-Turniere können die Verfahrensfristen verkürzt und vereinfachte Anhörungsverfahren angewendet werden, damit Entscheidungen den Turnierverlauf nicht gefährden.
- Einzelrichterentscheidung: Bei Matchstrafen im Rahmen dieser Turniere kann, wenn nicht ausreichend Mitglieder der Kammer wegen Befangenheit zur Verfügung stehen, ein einzelnes verbleibendes Mitglied allein entscheiden.
- Karenzzeit: Personen, die in den letzten 3 Monaten ein Verbandsamt innehatten, sind nicht in die Verfahrens- und Sportrichterkommission (VSK) oder die Berufungskammer (BrK) wählbar – zum Schutz der Unabhängigkeit der Rechtspflegeorgane. Bereits gewählte Mitglieder genießen Bestandsschutz.
Die neue Rechtsordnung wird spätestens mit Start der kommenden Saison 2026/2027 veröffentlicht.


